Menschen.

ist eine Porträtreihe, in der 18 Menschen in Bild und Text vorgestellt werden. Allen Porträtierten gemeinsam ist, dass sie rechtskräftig wegen Verbrechen gegen die Menschenrechte verurteilt worden sind.

Die Porträtreihe besteht aus:
Tafelbildern, Unikaten und Editionen.

. Das Ausgangsmaterial sind Fotografien. Die aus dem Internet herunter geladenen Fotos sind im Siebdruckverfahren und mit Acrylfarbe auf Pappelsperrholztafeln, im Format von jeweils 19,5 x 26 cm gedruckt worden. Diese Tafelbilder sind ausschließlich Unikate. In einem weiteren Schritt sind vergrößerte, digitale Ausdrucke der, in analogen Verfahren konzipierten und realisierten Unikate erstellt worden.

.. Biografische Notizen zu den einzelnen Menschen und einem Anhang, in dem die einzelnen Verbrechen, die Verfahren, die Urteile etc. aufgelistet worden sind. Der in deutsch verfasste Text ist in mehrere Sprachen übersetzt worden.

… Die Biografischen Notizen wurden in verschiedenen Sprachen und von verschiedenen Sprecherinnen und Sprechern gelesen und digital aufgenommen.

Bernd Fischer, 18 Menschen Reihe 1

Biografische Notizen gelesen von Christoph Bach.

Biografische Notizen

Geboren am 23. November 1897 in Haag

Er begann sein Medizinstudium 1919 in München und erhielt seine Approbation 1924.
Am 1. Mai 1933 wurde der Arzt Mitglied der NSDAP, zwei Jahre später habilitierte er sich und trat der SS bei.
Unter seiner Leitung wurde die Tuberkulose-Heilstätte Hohenlychen u.a. zum führenden Behandlungszentrum für Sportgeschädigte und durch Unfall Verletzte ausgebaut. Die Heilanstalten erfreuten sich internationaler Wertschätzung und erhielten mehrere nationale Auszeichnungen.
Kurz nach Kriegsbeginn reduzierte er den zivilen Krankenhausbetrieb und stellte die Hohenlycher Heilstätten auf Kriegsbedarf um.
1936 wurden der Mediziner und sein Stab mit der ärztlichen Gesamtleitung der Sommer- und Winterolympiade beauftragt. Auf dem Internationalen Sportärztekongress in Paris hielt er 1937 einen Vortrag über Erziehungsbehandlung und zeigte einen gleichnamigen Film aus Hohenlychen.
Im selben Jahr wurde er an der Charité in Berlin Professor für Sportmedizin und Leiter des Medizinischen Instituts des Reichsamtes für Leibesübungen.
1938 beauftragte ihn das Regime mit der ärztlichen Gesamtleitung des Deutschen Turn- und Sportfests.
1940 wurde er SS-Brigadeführer und Generalmajor und 1943 SS-Gruppenführer und Generalleutnant der Waffen-SS.
Er führte medizinische Versuche an KZ-Häftlingen durch, erhielt das Ritterkreuz des Kriegsverdienstkreuzes mit Schwertern und war ab dem 25. April 1945 für wenige Tage letzter NS-Präsident des Deutschen Roten Kreuzes.
Ende Mai 1945 wurde er mit gefälschten Papieren in Bremervörde verhaftet und 1946 im Nürnberger Ärzteprozess wegen tödlicher Sulfonamid-Experimente an weiblichen KZ-Insassen und verbrecherischer chirurgischer Eingriffe angeklagt. 1947 verurteilte ihn das Gericht wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit zum Tode.
Der Verurteilte wurde neuneinhalb Monate später hingerichtet.

Geboren 1908, Geburtsort nicht ermittelbar

Im Alter von 32 Jahren wurde er Volkskommissar für innere Angelegenheiten des sowjetischen Lettland. Zwischen 1940 und 1953 war er Volkskommissar und als Chef der Staatssicherheit sowie des NKWD (Vorgänger des KGB) an zahlreichen Deportationen beteiligt. Allein im Jahr 1949 soll er persönlich 41 544 Deportationen angeordnet haben. Dafür wurde ihm ein militärischer Orden, die „Medaille der Roten Fahne“ verliehen.
In den 50er-Jahren hörte er auf zu arbeiten. Sein unbehelligtes Leben endete 1994 mit seiner Verhaftung in Riga.
1993 angeklagt und im Dezember 1995 vom Distriktgericht Riga wegen Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, der Anordnung zur Hinrichtung politischer Gefangener, persönlicher Beteiligung an Folterungen, Beschlagnahmungen und an anderen Verbrechen zu lebenslanger Haft verurteilt, starb er drei Monate nach der Urteilsverkündung im Gefängnis.
Während des Prozesses räumte er seine Verantwortlichkeit für die Deportationen ein, aber nur insoweit, als er Befehlen gefolgt sei.

Geboren am 11. Dezember 1911 in Engershausen

1933 wurde der gelernte Bankkaufmann SS-Mitglied. 1937 heiratete er und wurde Mitglied der NSDAP. Nach seiner Dienstzeit im 9. SS-Infanterieregiment arbeitete er ab 1940 zunächst im KZ Neuengamme. Dort wurde er Adjutant des Lagerkommandanten. Seit 1942 war er in dieser Position gleichzeitig im KZ Arbeitsdorf tätig. 1943 wechselte der SS-Obersturmführer als Adjutant in das Vernichtungslager Lublin-Majdanek, 1944 in das KZ Auschwitz-Birkenau und 1945 in das KZ Dora-Mittelbau in Nordhausen.
Von 1945 bis 1946 verbrachte er eineinhalb Jahre in britischer Kriegsgefangenschaft. Den Briten gegenüber hatte er sich mit gefälschten Papieren als Wehrmachtssoldat ausgewiesen. Anschließend ging er zu seiner Frau und seinen zwei Kindern zurück und arbeitete weiter als Bankkaufmann. Seine Selbstanzeige wegen Zugehörigkeit zu einer verbrecherischen Organisation (SS) führte zu einer nicht anzutretenden Haftstrafe von neun Monaten (Straffreiheitsgesetz von 1954).
1965 wurde er verhaftet und im 1. Frankfurter Auschwitzprozess wegen gemeinschaftlicher Beihilfe zum gemeinschaftlichen Mord in mindestens drei Fällen an mindestens je 1000 Menschen zu sieben Jahren Zuchthaus verurteilt. Im Prozess beteuerte er, von den Massenvernichtungsaktionen an den ungefähr 400.000 ungarischen Juden während seiner Dienstzeit in Auschwitz keine Kenntnis gehabt zu haben. Er sei davon ausgegangen, „dass Häftlinge in Auschwitz grundsätzlich nicht getötet worden sind“.
1970 wurde er vorzeitig aus dem Zuchthaus entlassen.
Er arbeitete bis zu seiner Pensionierung in seiner alten Bank.
1989 verurteilte das Landgericht Bielefeld den 77-jährigen Mann zu vier Jahren Haft.
Verfahrensgegenstand dieses Prozesses war seine Beteiligung an der Vergasung vorwiegend jüdischer Häftlinge im KZ Majdanek. Er hatte zwischen Mai 1943 und Mai 1944 mindestens 3610 kg Zyklon B beschafft.
Mit 88 Lebensjahren starb er als freier Mensch.

Geboren am 10. Januar 1912 in Münzkirchen

Im Alter von 26 Jahren begann sie als KZ-Aufseherin in Lichtenburg zu arbeiten und wurde dort zur Oberaufseherin befördert. Ihre Tätigkeit übte sie danach in den Konzentrationslagern Ravensbrück, Auschwitz und Mühldorf aus.
Die Insassen wurden von ihr grausam misshandelt. Schläge und Auspeitschungen waren Bestandteil ihrer Arbeitsweise. Ihr Aufgabenbereich umfasste die Auswahl der Gefangenen für den Gaskammertod und die Wahl der Frauen für Menschenversuche. Sie betreute das Frauen-Orchester in Auschwitz-Birkenau, das beim täglichen Appell, beim Marsch zur Zwangsarbeit, bei Ansprachen des Lagerführers oder Hinrichtungen am Galgen spielen musste.
In Auschwitz-Birkenau wurde sie allgemein mit dem Namen „Die Bestie“ bezeichnet und vom NS-Regime mit dem vom Führer gestifteten Kriegsverdienstkreuz 2. Klasse ausgezeichnet.
Zuletzt verrichtete sie ihre Arbeit im Außenkommando Mühldorf, einem Außenlager des KZ Dachau. Nach der Kapitulation wurde sie von Soldaten der US-Armee festgenommen, verhört und nach Polen ausgeliefert.
Dort erhob das Oberste Volkstribunal im Krakauer Auschwitzprozess Anklage wegen ihrer Beteiligung an den Selektionen für die Gaskammern, der Teilnahme an medizinischen Experimenten sowie der Tötung von Häftlingen durch Verhungern, Foltern und Erschlagen.
Sie wurde am 16. Dezember 1947 zum Tode durch den Strang verurteilt und am 24. Januar 1948 in Krakau hingerichtet.

Geboren am 25.10.1913 in Bad Godesberg

Mit 22 Jahren wurde er Mitglied der SS, kurze Zeit später Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes in Berlin, nahm dort an der Verfolgung von Juden und Homosexuellen teil und war später in Den Haag und Amsterdam zuständig für die Verfolgung von politischen Flüchtlingen und Juden aus Deutschland.
Sieben Jahre später wurde er Chef der Gestapo (Geheime Staatspolizei) in Lyon. Der intelligente und in Zivil harmlos wirkende SS-Obersturmführer konnte während seiner Arbeit so lange hemmungslos auf schweigsame Häftlinge einschlagen, bis sie ohnmächtig zusammenbrachen. Seine Männer und er prügelten nackte Frauen bis zur Bewusstlosigkeit und zwangen sie zum sexuellen Verkehr mit Hunden, folterten mit Elektroschocks, hängten Menschen an den Füßen auf, prügelten Kinder und ließen sie hungern.
Während in Lyon ein Militärgericht den Abwesenden 1947, 1952 und 1954 wegen Folter, Exekutionen, Deportationen und Plünderungen zum Tod verurteilte, arbeitete er in München (1947-51) für den amerikanischen Geheimdienst CIC. Dieser beschützte ihn vor einer Auslieferung und ermöglichte 1951 mit Unterstützung des Vatikans seine Ausreise über Genua nach Bolivien. Dort betrieb der frühere SS-Obersturmführer zunächst ein Sägewerk. Nach dem Militärputsch 1964 arbeitete er auch als Ausbilder im militärischen Geheimdienst des bolivianischen Regimes. Zudem soll er gleichzeitig als Berater US-amerikanischer Ausbilder im Kampf gegen Che Guevara und dessen Guerellias tätig gewesen sein. Der BND (Nachrichtendienst der Bundesrepublik Deutschland) warb 1966 den als „Schlächter von Lyon“ bekannten Mann als Agenten an. Im selben Jahr wurde ihm die bolivianische Repräsentanz eines Bonner Unternehmens übertragen, das weltweit überschüssiges Rüstungsmaterial der Bundeswehr verkaufte. Zu seinen Kunden gehörten südamerikanische Militärdiktaturen und Israel, das er nach dem Sechstagekrieg, unter Missachtung des internationalen Waffenembargos, mit Rüstungsmaterial versorgt hatte.
Ein erneuter, französischer Haftbefehl bewirkte 1983 seine Überführung von Bolivien nach Lyon. Er verblieb bis zur Eröffnung der Verhandlung (1987) in Haft. Seine Kriegsverbrechen waren inzwischen verjährt und konnten nicht mehr gerichtlich verfolgt werden. Gegenstand dieses Verfahrens waren deshalb nur die seit 1964 in die französische Rechtsordnung integrierten, unverjährbaren Verbrechen gegen die Menschlichkeit.
Zu lebenslanger Haft verurteilt, starb er 1991 im Gefängnis.

Geboren (vermutlich) am 19. Mai 1928 in der Provinz Kompong Thom

Der erwachsene Mann wurde der „Bruder Nr. 1“ der Roten Khmer.
Als Kind soll er sechs Jahre lang in einem Buddhistischen Kloster gelebt haben und nach vier Jahren ordiniert worden sein. Mit etwa 21 Jahren studierte er vier Jahre in Paris Radioelektronik (ohne Abschluss).
Das politische Ziel der Roten Khmer war die Aufhebung aller Gesellschaftsklassen und Unterschiede zwischen den Menschen. So wurde u.a. persönliches Eigentum verboten, nicht pünktlicher Arbeitsbeginn als Volksverrat bestraft, jeder Mensch zum Tragen einer schwarzen Einheitskleidung verpflichtet, jede persönliche Anrede wie „Mama“, „Papa“, „Tante“ usw. durch das Wort „Kamerad“ ersetzt, jede Ausübung einer religiösen Handlung verboten.
Infolge seiner Herrschaft (1975-1979) in Kambodscha kamen bis zu zwei Millionen Menschen ums Leben. Sein Regime ermordete gezielt zunächst alle Intellektuellen, später alle Kambodschaner chinesischer oder vietnamesischer Abstammung und alle Kritiker der Diktatur. Es überlebten landesweit nur 50 Ärzte und 5000 von vormals 20 000 Lehrern.
Unmittelbar nach seinem erfolgreichen Putsch gegen ein von den USA gestütztes Militärregime mussten die Einwohner von Phnom Penh die Hauptstadt binnen 48 Stunden verlassen. Die Bevölkerung in Kambodscha musste täglich 12 Stunden und mehr, unter schwersten Bedingungen in der Landwirtschaft arbeiten. Dabei entsprach die Versorgung mit Nahrungsmitteln und Medizin (Krankenhäuser und medizinische Geräte wurden von den Roten Khmer systematisch zerstört) in keiner Weise den erzwungenen Belastungen.
Im Juni 1997 wurde der 69-jährige „Bruder Nr. 1“ aus seiner Führungsposition innerhalb des Regimes verdrängt und auf einem Khmer-Rouge-Volkstribunal als Verräter zu lebenslanger Haft verurteilt.
Nachdem er erfahren hatte, dass ein General der Roten Khmer der USA seine Auslieferung angeboten hatte, tötete sich der 70-Jährige vermutlich selbst, sein Tod wurde wahrscheinlich durch eine Überdosis von Medikamenten herbeigeführt.

Geboren am 7. Juli 1930 in Tuzla

Sie studierte an der Universität Zagreb, war Professorin für Biologie (Schwerpunkt: Morphologie der Pflanzen), Dekanin der Fakultät für Naturwissenschaften und Mathematik an der Universität Sarajevo und veröffentlichte etwa 100 wissenschaftliche Arbeiten.
Bei den ersten Mehrparteienwahlen wurde die naturwissenschaftliche Professorin als Mitglied der Serbischen Demokratischen Partei und als einzige Frau ins bosnische Präsidium der Republik gewählt.
Später wurde sie Mitglied des Oberkommandos der Streitkräfte, Vizepräsidentin und Präsidentin der Republika Srpska.
Nach ihrem Ausschluss aus der Serbischen Demokratischen Partei gründete sie den Srpski Narodni Savez (SNS, Serbischer Volksbund).
In der Zeit ihrer politisch aktiven Lebensjahre erklärte sie die geplante, angeordnete und vollbrachte teilweise Zerstörung von nationalen, ethnischen, rassischen oder religiösen Gruppen von Muslimen und bosnischen Kroaten im Gebiet von Bosnien-Herzegowina als „natürliches Phänomen“.
2001 stellte sich die Professorin und ehemalige Präsidentin der Republika Srpska freiwillig und reumütig dem Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien. Sie wurde wegen Unterstützung der Planung und Ausführung von Vertreibungen zu elf Jahren Haft verurteilt.
Ihre gute Führung in der schwedischen Haftanstalt und der Glaube des Gerichts, dass sie die Verantwortung für ihre Verbrechen angenommen habe, führten nach etwa sieben Jahren zu einem vorzeitigen Ende ihrer Haftstrafe. Später sagte sie in einem Interview, dass ihr Hass auf Muslime ungebrochen sei und ihre vor Gericht bekundete Reue dem Zweck einer kürzeren Gefängnisstrafe gedient hätte.

Geboren am 17. November 1942 in Kompong Chen

Im Alter von 34 bis 37 Jahren war er der Verantwortliche für das Haftzentrum S-21 in Kambodscha. In diesem Zeitraum wurden mindestens 15.000 Menschen in ein ehemaliges Schulhaus geschickt, an Betten gekettet, mittels Folter zu falschen Geständnissen gezwungen und schließlich auf einem nahe gelegenen Feld hingerichtet. Sein „Name“ erscheint auf zahlreichen einschlägigen Dokumenten, darunter auf einem, das die Hinrichtung von 17 Kindern befiehlt, deren Eltern angeblich Spione waren. Sehr wahrscheinlich überlebten weniger als zehn Menschen das Haftzentrum S-21.
1999 verhaftete die kambodschanische Polizei den inzwischen als Missionar im Dienste der United Methodist Church arbeitenden Mann. Ein Militärgericht klagte ihn wegen Mordes, Folter und Mitgliedschaft in einer verbotenen Organisation an.
Der 67-Jährige wurde am 26. Juli 2010 von einem Sondertribunal zu 30 Jahren Haft verurteilt.

Geboren am 17. November 1950, Geburtsort nicht ermittelbar

Der argentinische Fregattenleutnant ist an der Hochschule für Flottenmechanik (ESMA) ausgebildet worden. Nach seiner Ausbildung war er Leiter einer Infiltrationseinheit, deren Aufgabe es war, Madres de la Plaza de Mayo (Mütter von jungen Leuten, die Opfer des Verschwindenlassens wurden) auszuspionieren.
1978 unterwanderte er argentinische Flüchtlingskreise in Frankreich. Danach war er stellvertretender Marine-Attaché in Südafrika und ein verantwortlicher Befehlshaber im Falklandkrieg.
Von 1987 bis zur Amtsenthebung durch den Staatspräsidenten Argentiniens diente er zehn Jahre als Korvettenkapitän. Der Präsident begründete die Entscheidung mit einer schwerwiegenden Prestigebeschädigung der argentinischen Marine und anderer argentinischer Einrichtungen.
1985, noch bevor er zum Korvettenkapitän ernannt wurde, erließ Frankreich einen Haftbefehl wegen Beteiligung an der Entführung und Ermordung zweier französischer Ordensschwestern gegen ihn. In einem Prozess vor dem Bundesgericht in Buenos Aires wurde er 1987 mangels Beweise freigesprochen. Daraufhin eröffnete das Geschworenengericht von Paris ein Verfahren in absentia und verurteilte ihn 1990 zu einer lebenslänglichen Gefängnisstrafe wegen seiner Mittäterschaft an illegalen Festnahmen und wegen Verfolgungen von Personen unter Anwendung physischer Folter.
Seit 2001 wird er mit zwei internationalen Haftbefehlen verfolgt.
Der erste betrifft einen italienischen Fall (Entführung von drei Menschen), der zweite wurde in Schweden erlassen (Entführung und Ermordung einer Frau).
2007 wurde der Abwesende von einem italienischen Gericht zu lebenslanger Haftstrafe verurteilt.
Argentinien verweigert weiterhin seine Auslieferung; eröffnete jedoch 2009 in Buenos Aires einen erneuten Prozess gegen ihn. (Der zurzeit, Oktober 2010, noch nicht abgeschlossen ist.)
Der als „Blonder Engel des Todes“ bekannte Mann lebt zurzeit (Sommer 2010) als freier Mensch in Lavalle (Provinz Buenos Aires).

Geboren 1955, Geburtsort nicht ermittelbar

Der verheiratete Mann und Vater von fünf Kindern begann 1991 seine politische Aktivität in Ruanda. Er wurde Präsident einer Lokalsektion des Mouvement Démocratique Républicain (MDR, Demokratisch Republikanische Bewegung) und war von 1993 bis zu seiner Flucht im Jahr 1994 Bürgermeister von Taba.
Nach seiner Festnahme am 10. Oktober 1995 in Lusaka überführte man ihn am 15. Mai 1996 in die UN-Haftanstalt in Arusha.
Am 2. Oktober 1998 wurde er als direkt Beteiligter am Völkermord und als verantwortlicher Vorgesetzter vom Ruanda-Tribunal (International Criminal Tribunal for Rwanda, ICTR) wegen öffentlichen Aufrufs zum Völkermord und Völkermord, Ausrottung, Mord, Folter, Vergewaltigung, anderer unmenschlicher Handlungen zu lebenslanger Haft verurteilt.
Am 9. Dezember 2001 überführte man ihn nach Mali und inhaftierte ihn dort.

Geboren am 1. Oktober 1955 in Kozarac

Während seiner Zeit als Vorstandsmitglied der Serbischen Demokratischen Partei und Mitglied der paramilitärischen Kräfte brachten diese die Stadt und den Distrikt Prijedor in Bosnien-Herzegowina in ihre Gewalt. Sie schlugen, bestahlen, vergewaltigten, ermordeten und töteten mit religiösen und ethnischen Begründungen Tausende Menschen in der Region und internierten überlebende Kroaten und Muslime unter schlimmsten Bedingungen in extra errichteten Lagern.
Das Vorstandsmitglied der Serbischen Demokratischen Partei übernahm anschließend für kurze Zeit in der Distriktstadt, Kozarac eine politische Verantwortung und wurde im Alter von 37 Jahren zum Parteipräsidenten der Lokalsektion der Serbischen Demokratischen Partei gewählt.
Zehn Monate später entzog er sich dem regulären Militärdienst und versteckte sich, bis er nach Deutschland ging. In München, seinem damaligen Wohnort, wurde der Mann 1994 von der deutschen Polizei verhaftet. Ein gutes Jahr später überführte diese ihn an das Jugoslawien-Tribunal in Den Haag.
2002 wurde er nach zwei Verfahrensinstanzen des Jugoslawien-Tribunals von dessen Berufungskammer zu einer 25-jährigen Gefängnisstrafe verurteilt und für deren Vollzug nach Deutschland überführt.
Am 18. Juli 2008 entließ man ihn frühzeitig aus der Haft.

Geboren am 8. Mai 1957, Geburtsort nicht ermittelbar

Der Oberstleutnant Colonel war Chef der Polizei und des Geheimdienstes und ein Hauptanführer des staatlichen Terrors in Haiti (Oktober 1991 bis Oktober 1994).
Im März 1997 wurde er wegen des Schmuggels von 33 Tonnen Kokain und Heroin in Honduras von der U.S. Drug Enforcement Administration gefangen genommen und in den USA angeklagt. Im Juli lehnte der Oberste Gerichtshof von Honduras die Bemühungen der USA um Auslieferung wegen mangelnder Beweise ab und ließ ihn frei.
Am 16. November 2000 verurteilte ihn ein erstinstanzliches haitianisches Gericht in absentia wegen Mordes – aufgrund seiner Rolle im Massaker von Raboteau – zu lebenslanger Zwangsarbeit und erließ ein Zivilurteil zulasten des Angeklagten. Danach soll den Opfern Schadenersatz von 1 Milliarde Gourdes (ca. 43 Mio. USD) bezahlt werden.
Zuletzt wurde er in San Pedro Sula, Honduras, gesehen (Stand 22.10.2009).

Geboren am 15. August 1958 in Gitarama

Die Benediktiner-Schwester und Kloster-Oberin war verantwortlich und beteiligt an den Massakern von über 7600 Menschen im Kloster Sovu in Butare.
Am 1. Juli 1994 wurde das Kloster evakuiert und die Nonne kam über Zaire und Frankreich ins Kloster Maredret in Belgien.
Ein belgischer Untersuchungsrichter klagte die Frau im Januar 1996 wegen Kriegsverbrechen an, erließ aber keinen Haftbefehl gegen sie. Im April 2001 begann ihr Prozess vor einem Geschworenengericht in Brüssel. Nach acht Wochen sprachen die Geschworenen sie in allen Anklagepunkten für schuldig und verurteilten sie zu fünfzehn Jahren Zuchthaus.

Geboren 1968 in Pittsburgh

Er war ein besonders gläubiges und aktives Mitglied einer evangelikalen Kirche in Uniontown, Pennsylvania.
Schon im zivilen Alltag arbeitete er als Gefängnisaufseher. Als solcher diente der 23-jährige Mann auch im Irak-Krieg.
Auf zahlreichen Fotos ist seine Beteiligung an der Misshandlung und Folter von Gefangenen dokumentiert worden.
Er wurde unter anderem wegen Verschwörung zur Misshandlung von Gefangenen, Übergriffe auf Gefangene und unzüchtiger Handlungen im Gefängnis von Abu Ghraib angeklagt und 2005 von einem Militärgericht in Fort Hood in neun von zehn Anklagepunkten für schuldig gesprochen.
Das Tribunal verurteilte ihn zu einer Strafe von zehn Jahren Gefängnis und ordnete seine unehrenhafte Entlassung aus der Armee an.
Auch unmittelbar nach dem Prozess versuchte er seine Taten zu rechtfertigen. Zwar wisse er als Christ, dass sein Verhalten falsch gewesen sei, doch als Soldat habe er zu gehorchen und die Befehle von Vorgesetzten bedingungslos auszuführen. Beweise für die Befehle hatte er nicht.

Geboren am 5. Januar 1978 in Lorton

Im Alter von 23 Jahren trat sie der Reserve der US-Armee bei und wurde der 372. Einheit der Militärpolizei zugeteilt. In den Irak entsandt, setzte man sie im Gefängnis von Abu Ghraib ein.
Die US-Militärjustiz erhob Anklage gegen die Frau und verurteilte sie zu sechs Monaten Gefängnis, stufte ihren Dienstgrad herunter und entließ sie unehrenhaft aus der Armee.
Konkret wurde ihr vorgeworfen dass sie einen toten Gefangenen fotografiert hatte, auf zu einem Haufen aufgetürmte Gefangene gesprungen war, das Wort „Vergewaltiger“ auf das Bein eines Gefangenen geschrieben hatte und Drähte an den Händen eines aufrecht stehenden Gefangenen befestigt hatte, dem zuvor ein Sack über den Kopf gestülpt worden war, und dem sie für den Fall seines Fallens den Tod durch Stromschlag angedroht hatte.
Gegenüber der Washington Post hatte sie zu ihrer Verteidigung angegeben, die Gefangenen zu „zerstören“ sei unmissverständlich ihre Mission gewesen.

Geboren am 8. November 1982 in Ashland

Als 21-Jährige gehörte sie einer Einheit der amerikanischen Militärpolizei an und wurde in dem Militärgefängnis Abu Ghraib (Irak) eingesetzt.
Auf zahlreichen Fotografien posiert sie vor Gefangenen, die zumeist nackt sexuelle Handlungen simulieren.
Im Mai 2004 erhob die amerikanische Militärjustiz Anklage gegen die Schwangere und verurteilte die 22-jährige Mutter 2005 wegen Verabredung zur Misshandlung von Gefangenen, Grausamkeit gegenüber Gefangenen und unzüchtigem Verhalten zu drei Jahren Gefängnis.
Ihre Mutter sagte der „New York Times“, ihre Tochter habe all dies nur getan, weil ihr ein Vorgesetzter dies gesagt habe. Nach Angaben der Eltern war ihre Tochter begeistert, mit der 372. Kompanie der Militärpolizei in den Irak geschickt zu werden; nach und nach aber sei sie desillusioniert worden.

Geburtsjahr und Ort nicht ermittelbar

Während er stellvertretender Operations-Leiter der irakischen Streitkräfte war, wurden von diesen Bodenoffensiven und Luftangriffe gegen die Zivilbevölkerung ausgeführt, systematisch Siedlungen zerstört, eine Massen-Deportierung durchgeführt, Konzentrationslager errichtet und Scharfschützen und chemische Waffen gegen Kurden eingesetzt. 182 000 Menschen wurden von 1986 bis 1989 zivile Opfer dieser Kampagne.
2007 verurteilte der Irakische Hohe Staatsgerichtshof den Mann wegen seiner Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen zum Tode.
Im gleichen Jahr ordnete die irakische Regierung an, die Urteilsvollstreckung bis auf Weiteres auszusetzen. Der zum Tode Verurteilte ist der Gerichtsbarkeit des irakischen Staates unterstellt und befindet sich zurzeit (2009) in US-Gewahrsam.

Geburtsdatum und Geburtsort nicht ermittelbar

Er war ein beteiligter des Militärputsches gegen Allende (Chile, 10. September 1973); arbeitete als Major der chilenischen Geheimpolizei Dina und war verantwortlich für eine große Anzahl Folterungen, Tötungen und äußerst grausamer Maßnahmen gegen Dissidenten der Diktatur.
Er folterte z.B. die spätere Präsidentin Chiles. Ihr zu Tode gefolterter Vater, ein Brigadegeneral, gehörte zu jenen Militärs, die sich loyal gegenüber der legitimen Regierung verhielten und sich nicht am Putsch beteiligt hatten. Seine Tochter kam 1975 frei und ging für vier Jahre in die DDR.
Im Juni 1985 zog der von Pinochet für seine Verdienste ausgezeichnete Dina-Major sich aus diesem Beruf zurück und betrieb, zusammen mit seinem Bruder, ein Import-Unternehmen.
1998 wurde er vorläufig verhaftet und zwischen 1999 und 2010 in mehreren Prozessen wegen Folter an 20 Menschen, Verschleppung von 36 Menschen und einem Mord zu insgesamt 77 Jahren Freiheitsstrafe (davon sieben Jahre auf Bewährung) verurteilt.
Er ist derzeit (Oktober 2010) im Militärgefängnis von Cordillera inhaftiert.
Weitere Verfahren gegen ihn laufen noch.

Anhang

· Straftaten
· Instanzen der Anklage, der Gerichtsverfahren
· Strafmaße
· Verantwortungsbereiche der Täter
· Bildung, Ideologie, Religion, Nationalität, Geschlecht und Alter der Täter
· Wirtschaftsform und Wirtschaftsstärke der Täterstaaten

Straftaten

Die Taten wurden allgemein im Bewusstsein diverser ideologischer, rassistischer, religiöser Anschauungsweisen verübt. Sie sind (zumindest vordergründig) nicht zur individuellen Bereicherung begangen worden.

Liste der Straftatbestände, die den Anklagen/Urteilen zugrunde lagen:

Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Grausamkeiten, Folter, Vergewaltigungen, Vergewaltigungen als eine Form von Völkermord, unzüchtige Handlungen, Misshandlungen, verbrecherische medizinische Eingriffe und Experimente, Tötungen, Exekutionen, Genozide, Morde, Deportationen, Vertreibungen, Verschleppungen, Entführungen, zwangsweises Verschwindenlassen von Personen, willkürliche Festnahmen, willkürliche Arreste, unmenschliche Lebensbedingungen, Zwangsarbeit, Mitgliedschaft in einer verbrecherischen Organisation.
Folgende Instanzen erließen Haftbefehle und/oder bewirkten die zitierten Urteile*:

Zu: Geboren am 23. November 1897 in Haag
Verhaftung:
Britische Armee, 1945
Prozess:
Nürnberger Ärzteprozess, US-amerikanisches
Militärgericht, 1947

Zu: Geboren 1908, Geburtsort nicht ermittelbar
Haftbefehl/Anklage:
Instanz oder Gericht nicht ermittelbar, 1993
Prozess:
Distriktsgericht von Riga, 1995

Zu: Geboren am 11. Dezember 1911 in Engershausen
1. Selbstanzeige:
Staatsanwaltschaft Bielefeld, 1952
1. Prozess:
Deutschland, Gericht nicht ermittelbar,
Jahr nicht ermittelbar
2. Haftbefehl/Anklage:
Landgericht Frankfurt, 1963
2. Prozess:
Schwurgericht, Frankfurt am Main –
1. Frankfurter Auschwitzprozess,
1963–1965
3. Haftbefehl/Anklage:
Deutschland, Instanz oder Gericht nicht ermittelbar, Jahr nicht ermittelbar
3. Prozess:
Landgericht Bielefeld, 1989

Zu: Geboren am 10. Januar 1912 in Münzkirchen
Verhaftung/Anklage:
US-Armee, 1945, Staatsanwaltschaft des Bezirksgerichts Krakau,
Instytut Pamięci Narodowej, IPN, in Katowice
Prozess:
Oberster Nationalgerichtshof Polens – Krakauer Auschwitzprozess, 1947

Zu: Geboren am 25. Oktober 1913 in Bad Godesberg
1., 2. und 3. Haftbefehl/Anklage:
Frankreich, Instanz oder Gericht nicht ermittelbar, Jahr nicht ermittelbar
1., 2. und 3. Prozess/Urteil:
Militärgericht in Lyon, 1947, 1952 und 1954
2. Haftbefehl/Anklage:
Frankreich, Instanz nicht ermittelbar, 1982
3. Prozess:
Schwurgericht Departement Rhone, 1987

Zu: Geboren (vermutlich) am 19. Mai 1928
in der Provinz Kompong Thom
Entmachtung/Anklage:
Rote Khmer (Ta Mok), 1997
Prozess/Urteil:
Khmer-Rouge-Volkstribunal der Roten Khmer, 1997

Zu: Geboren am 7. Juli 1930 in Tuzla
Anklage:
Internationaler Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien (ICTY), 2000
Prozess/Urteil:
Internationaler Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien (ICTY), 2001
Zu: Geboren am 17. November 1942 in Kompong Chen
1. Anklage und Verhaftung:
Kambodschanisches Militärgericht,
Kambodschanische Polizei, 1999
2. Anklage:
Extraordinary Chambers in the Courts of Cambodia, 2008
Prozess/Urteil:
Extraordinary Chambers in the Courts of Cambodia, 2010

Zu: Geboren am 17. November 1950, Geburtsort nicht ermittelbar
1. Haftbefehl/Anklage:
Frankreich, Instanz oder Gericht nicht ermittelbar, 1985
1. Prozess/Urteil:
Bundesgericht von Buenos Aires, 1987
(Infolge der Anklage 1)
2. Prozess:
Geschworenengericht von Paris, 1990
(Infolge der Anklage 1)
2. Haftbefehl/Urteil:
Internationaler Haftbefehl von Italien/Kassationsgericht in Rom, 2001
3. Prozess/Urteil:
Italien, Instanz oder Gericht nicht ermittelbar, 2007
3. Haftbefehl:
Internationaler Haftbefehl von Schweden/Richter Djuberg, 2001
4. Haftbefehl/Verhaftung:
Argentinien, Instanz nicht ermittelbar, 2003
5. Haftbefehl/Verhaftung:
Argentinien, Instanz oder Gericht nicht ermittelbar, 2003
4. Prozess/Urteil:
Argentinien, Instanz nicht ermittelbar, 2009

Zu: Geboren 1955, Geburtsort nicht ermittelbar
Anklage/Verhaftung:
International Criminal Tribunal for Rwanda; ICTR, 1995
Prozess/Urteil:
International Criminal Tribunal for Rwanda; ICTR, 1998/2001

Zu: Geboren am 1. Oktober 1955 in Kozarac
Anklage/Verhaftung:
Internationaler Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien (ICTY), 1994
Prozess/Urteil:
Internationaler Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien (ICTY), 2002

Zu: Geboren am 8. Mai 1957, Geburtsort nicht ermittelbar
Anklage/Verhaftung:
U.S. Drug Enforcement Administration
1. Prozess:
Corte Suprema de Justiça Honduras, 1997
2. Anklage:
Justiz Haitis, 1996
2. Prozess:
Erstinstanzliches haitianisches Gericht, 2000

Zu: Geboren am 15. August 1958 in Gitarama
Anklage:
Justiz Belgiens, 1996
Prozess:
Schwurgericht in Brüssel, 2001

Zu: Geboren 1968 in Pittsburgh
Anklage:
US-Militärjustiz, 2005
Prozess:
US-Militärgericht in Fort Hood, 2005

Zu: Geboren am 4. Januar 1978 in Lorton
Anklage:
US-Militärjustiz, 2005
Prozess:
US-Militärgericht in Fort Hood, 2005

Zu: Geboren am 8. November in Ashland
Anklage:
US-Militärjustiz, 2004
Prozess:
US-Militärgericht in Fort Bragg, 2005

Zu: Geburtsjahr und Ort nicht ermittelbar
1. Prozess:
Irakischer Hoher Strafgerichtshof (Iraqi High Tribunal)/Dudschail- Prozess, 2006
2. Prozess:
Irakischer Hoher Strafgerichtshof (Iraqi High Tribunal)/Anfal-Prozess, 2007

Zu: Geburtsjahr und Ort nicht ermittelbar
1. Anklage/Haftbefehl:
Dritter Strafgerichtshof von Santiago, 1994
1. Prozess:
Dritter Strafgerichtshof von Santiago, 1998
Weitere Prozesse:
Chile, Instanzen und Gerichte nicht ermittelbar, 1999 bis heute (November 2010)

* Die genannten Jahreszahlen bezeichnen jeweils das Jahr der Anklage, Verhaftung oder Urteilsverkündung.

Strafmaße*

5 Todesurteile
Ein Urteil konnte wegen Auslieferungsverweigerung nicht vollzogen werden.
Ein zweites Urteil wurde bis heute ausgesetzt/wird zurzeit als Freiheitsstrafe vollzogen (Oktober 2010).

5 Verurteilungen zu lebenslänglicher Freiheitsstrafe
Ein Urteil konnte wegen Auslieferungsverweigerung nicht vollzogen werden.
3 Verurteilte verstarben im Gefängnis.

1 Verurteilung zu lebenslanger Zwangsarbeit
Das Urteil konnte wegen Auslieferungsverweigerung nicht vollzogen werden.

1 Verurteilung zu ca. 43 Mio. USD Schadenersatz.
Das Urteil konnte wegen Auslieferungsverweigerung nicht vollzogen werden.

20 Verurteilungen zu befristeten Freiheitsstrafen**
Höchstes Strafmaß in einem Urteil: 30 Jahre.
Höchstes Strafmaß für einen Menschen: 77 Jahre, davon 7 Jahre auf Bewährung
Kleinstes Strafmaß: 6 Monate
Eine Befreiung von der Freiheitsstrafe (BRD, Straffreiheitsgesetz von 1954)

Die Addition der verhängten Haftzeiten beträgt 182,5 Jahre.

* Kriegsgefangenschaften wurden nicht berücksichtigt, Mehrfachverurteilungen der Anzahl nach gezählt/nicht zusammen als ein Urteil gezählt.
** Berufungsprozesse nicht mitgezählt, in einem Fall werden weitere Prozesse folgen.

Verantwortungsbereiche der Täter

Entscheidungsträger aus Politik (z.B. Regimechef, Bürgermeister), der Verwaltung (z.B. stellvertretender Lagerleiter, Gefängnisleiter), des Geheimdienstes (z.B. Chef, Oberst), des Militärs (z.B. Fregattenleutnant, stellvertretender Operationsleiter, Militärpolizei), der Polizei (z.B. Polizeichef eines Landes), dem Gefängnis (z.B. Gefängnisleiter), der Kirche (z.B. Äbtissin) Vollzugsbeauftragte (z.B. KZ-Aufseher)

Bildung, Ideologie, Religion, Nationalität, Geschlecht und Alter der Täter

Soweit bekannt ist, haben die Porträtierten ein breites Spektrum formaler Ausbildungen absolviert. Ermittelbar sind z.B. eine Bildungsfeindlichkeit (z.B. geboren (vermutlich)) am 19. Mai 1928 in der Provinz Kompong Thom), die Zugehörigkeit zur Bildungselite (z.B. geboren am 23. November 1897 in Haag; geboren am 7. Juli 1930 in Tuzla) oder eine von Prozesszeugen beschriebene „geistige Zurückgebliebenheit“ der Täterin (z.B. geboren am 8. November 1982 in Ashland).
Ähnlich unterschiedlich sind die politischen und religiösen Vorstellungen.
Vertreten sind nationalsozialistische (z.B. geboren am 23. November 1897 in Haag; Geboren am 11. Dezember 1911 in Engershausen; geboren am 10. Januar 1912 in Münzkirchen; geboren am 25. Oktober 1913 in Bad Godesberg), nationalistische (z.B. geboren am 7. Juli 1930 in Tuzla; geboren am 1. Oktober 1955 in Kozarac), bolschewistische (z.B. geboren 1908, Geburtsort nicht ermittelbar), maoistische (z.B. geboren ((vermutlich)) am 19. Mai 1928 in der Provinz Kompong Thom; geboren am 17. November 1942 in Kompong Chen), demokratische (z.B. geboren 1968 in Pittsburgh; geboren am 5. Januar 1978 in Lorton; geboren am 8. November 1982 in Ashland) Ideologien.
Nachweisbare religiöse Vorstellungen sind christlich (z.B. geboren am 17. November 1942 in Kompong Chen; geboren am 15. August 1958 in Gitarama, geboren 1968 in Pittsburgh) und buddhistisch (evtl. zur Tatzeit nicht mehr religiös, z.B. geboren ((vermutlich)) am 19. Mai 1928 in der Provinz Kompong Thom).
Sehr wahrscheinlich ist der beschriebene irakische Mann islamischen Glaubens (Geburtsjahr und Ort nicht ermittelbar). Atheistische bzw. weitere spirituelle Vorstellungen sind anzunehmen.
Die ausgewählten Menschen bilden eine weltweite, multikulturell sozialisierte Versammlung. Sie kommen aus folgenden Staaten: Argentinien (geboren am 17. November 1950, Geburtsort nicht ermittelbar), Chile (Geburtsdatum und Geburtsort nicht ermittelbar), Deutschland (geboren am 23. November 1897 in Haag; geboren am 11. Dezember 1911 in Engershausen; geboren am 25. Oktober 1913 in Bad Godesberg), Haiti (geboren am 8. Mai 1957, Geburtsort nicht ermittelbar), Irak (Geburtsjahr und Ort nicht ermittelbar), Kambodscha (geboren ((vermutlich)) am 19. Mai 1928 in der Provinz Kompong Thom; geboren am 17. November 1942 in Kompong Chen) Österreich (geboren am 10. Januar 1912 in Münzkirchen), Ruanda (geboren 1955, Geburtsort nicht ermittelbar; geboren am 15. August 1958 in Gitarama), UdSSR (Litauen) (geboren 1908, Geburtsort nicht ermittelbar), USA (geboren 1968 in Pittsburgh; geboren am 5. Januar 1978 in Lorton; geboren am 8. November 1982 in Ashland).
Dass nicht weitere Nationen in der Reihe vertreten sind, liegt vor allem an der budgetbedingten Begrenzung dieser Arbeit. Außerdem ist zu berücksichtigen, dass sehr wahrscheinlich nur ein Bruchteil der weltweit verübten Taten vergleichbar dokumentiert und öffentlich zugänglich ist.
Die Männer und Frauen sind zur Zeit der verbrecherischen Handlungen zwischen 21 und 69 Jahre alt gewesen.

Wirtschaftsform und Wirtschaftsstärke der Täterstaaten

Die porträtierten Menschen verrichteten ihre Taten für Staaten mit verschiedensten Wirtschaftsformen. Das Spektrum beinhaltet Industrie- und Agrarstaaten (z.B. geboren am 11. Dezember 1911 in Engershausen; geboren am 15. August 1958 in Gitarama), marktwirtschaftliche, dirigistische, plan- bzw. zentralverwaltungs-wirtschaftliche Systeme (z.B. geboren 1968 in Pittsburgh, geboren am 25. Oktober 1913 in Bad Godesberg; geboren 1908, Geburtsort nicht ermittelbar) sowie Entwicklungshilfe gebende oder nehmende Staaten (z.B. Biografien geboren am 5. Januar 1978 in Lorton; geboren 1955, Geburtsort nicht ermittelbar).


Sprecher: Christoph Bach

Sprecher: Christoph Bach
Weitere Informationen: http://de.wikipedia.org/wiki/Christoph_Bach_(Schauspieler)

Aufgenommen am 2. Mai 2011 in den Mixwerk Studios, Berlin
© Bernd Fischer und Christoph Bach


Über Bernd Fischer

Er studierte Visuelle Kommunikation an der Hochschule für Gestaltung, Offenbach, und Bildhauerei an der Staatlichen Hochschule für Bildende Künste – Städelschule, Frankfurt am Main.
Bernd Fischer erhielt mehrere Aufträge u.a. zur Gestaltung und Konzeption von Gedenktafeln für Opfer des NS-Regimes (Stadt Frankfurt/Main, Justus-Liebig-Universität, Gießen, Brüder-Grimm-Schule, Frankfurt/Main, Georg-Büchner-Schule, Frankfurt/Main).
1980 wurde eine Objektarbeit von ihm mit dem Reinhold-Kurth-Kunstpreis der Stadtsparkasse Frankfurt ausgezeichnet. Bernd Fischer unterrichtete 15 Jahre als Dozent an der Städelschule/Erwachsenenbildung. Seine Werke befinden sich in zahlreichen Sammlungen, z.B. der Kunstsammlung Chemnitz, dem Landesmuseum Darmstadt (Dauerleihgabe), dem Museum für Aktuelle Kunst – Sammlung Hurrle, dem Museum Würth, der Piepenbrock-Kulturstiftung, dem Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung, dem Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherheit, der Evangelischen Akademie, Arnoldshain/Taunus, und vielen anderen Firmen und Privatsammlungen. Weitere Informationen:
www.fischerkuenstler.de
Seit 1982 arbeitet Bernd Fischer als freischaffender Maler und Bildhauer in Frankfurt und Offenbach am Main.


 

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